Mediendienste-Staatsvertrag

Mediendienste-Staatsvertrag
Mediendienste-Staatsvertrag
 
[Abk. MDStV], eine Vereinbarung zwischen den deutschen Bundesländern, mit der einheitliche Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten geschaffen werden sollen. Der MDStV trat zum 1. August 1997 parallel zum Telekommunikationsgesetz (TGK) und dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz (IuKDG, sog. Multimediagesetz) in Kraft.
 
Der MDStV bezieht sich auf das Angebot und die Nutzung von drahtlos oder leitungsgebunden verbreiteten Informations- und Kommunikationsdiensten (Mediendiensten), die sich an die Allgemeinheit richten. Der MDStV umfasst also Verteildienste wie Teleshopping und Radio- oder Videotext (Rundfunk und Fernsehen selbst jedoch nicht) sowie Abrufdienste, bei denen Text-, Ton- und Bilddarbietungen auf Anforderung aus elektronischen Speichern zur Nutzung übermittelt werden.
 
Der MDStV regelt besondere Pflichten und Rechte der Anbieter, insbesondere deren Verantwortlichkeit und Sorgfaltspflicht, das Verbot Gewalt verherrlichender oder pornographischer Angebote sowie die Pflicht, Gegendarstellungen zu veröffentlichen. Der anonyme Zugang zu den Mediendiensten ist sicherzustellen. Ferner sind Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die Aufsicht obliegt Landesbehörden.
 
Der MDStV sollte den Anbietern Planungs- und Rechtssicherheit geben, dieses Ziel gilt aber als verfehlt, da die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche zwischen MDStV, IuKDG und TKG unscharf ist. Auch andere Aspekte haben sich in der Rechtspraxis als nicht genügend tragfähig herausgestellt. So ist die im MDStV vorgesehene Sperrung unzulässiger Inhalte durch die Aufsichtsbehörden nicht möglich, stattdessen werden oft komplette Server gesperrt. Darüber hinaus gestattet der MDStV (im Gegensatz zum IuKDG) auch das Vorgehen gegen Anbieter fremder Inhalte, wenn die eigentlichen Verantwortlichen nicht haftbar gemacht werden können. So wurde der Geschäftsführer des Online-Dienstes CompuServe, Felix Somm, erstinstanzlich wegen Verbreitung von Kinderpornographie zu zwei Jahren Haft verurteilt, da einige Kunden den Dienst zum Austausch entsprechender Bilder genutzt hatten; erst in zweiter Instanz wurde er freigesprochen.
 

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Mediendienste-Staatsvertrag — Der Staatsvertrag über Mediendienste (kurz Mediendienste Staatsvertrag, MDStV) war ein Staatsvertrag zwischen den deutschen Bundesländern, der einheitliche Regelungen für die Mediendienste schaffte. Er stellte damit das Äquivalent zum sogenannten …   Deutsch Wikipedia

  • Mediendienste-Staatsvertrag (MD-StV) — Der am 1.8.1997 in Kraft getretene MD StV der Länder (abgedruckt etwa in NdsGVBI 1997, 281) m.spät.Änd. enthält wie auch das ⇡ Informations und Kommunikationsdienste Gesetz Rahmenregelungen für Multimediadienste. Zweck des MD StV ist es, in allen …   Lexikon der Economics

  • Staatsvertrag über Mediendienste — Der Staatsvertrag über Mediendienste (kurz Mediendienste Staatsvertrag oder MDStV) war ein Staatsvertrag zwischen allen deutschen Bundesländern, der 2007 außer Kraft trat. Er sollte zusammen mit dem Teledienstegesetz des Bundes einheitliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Mediendienste — Ein Mediendienst war ein an die Allgemeinheit gerichteter Informations und Kommunikationsdienst. Informationen werden dabei in Form von Bildern, Tönen oder Texten mittels Massenmedien verbreitet (kommuniziert). Die Nutzung dieser Dienste kann… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsvertrag über Bildschirmtext — Der Staatsvertrag über Bildschirmtext (kurz Bildschirmtext Staatsvertrag, Btx Staatsvertrag oder BtxStV) war ein Staatsvertrag zwischen allen deutschen Bundesländern, der 1997 außer Kraft trat. Er sollte für die Anfang der 1980er Jahre in der… …   Deutsch Wikipedia

  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag — Basisdaten Titel: Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien Kurztitel: Jugendmedienschutz Staatsvertrag Abkürzung: JMStV Art: Staatsvertrag …   Deutsch Wikipedia

  • Mediendienst — ist 1. ein Rechtsbegriff und 2. im allgemeinen Sprachgebrauch eine Bezeichnung für Dienstleister im Medienwesen. Inhaltsverzeichnis 1 Mediendienst als Rechtsbegriff 1.1 Rechtliche Regelung 1.2 Abgrenzungsfragen …   Deutsch Wikipedia

  • MDStV — Der Staatsvertrag über Mediendienste (kurz Mediendienste Staatsvertrag, MDStV) war ein Staatsvertrag zwischen den deutschen Bundesländern, der einheitliche Regelungen für die Mediendienste schaffte. Er stellte damit das Äquivalent zum sogenannten …   Deutsch Wikipedia

  • Mediendienstestaatsvertrag — Der Staatsvertrag über Mediendienste (kurz Mediendienste Staatsvertrag, MDStV) war ein Staatsvertrag zwischen den deutschen Bundesländern, der einheitliche Regelungen für die Mediendienste schaffte. Er stellte damit das Äquivalent zum sogenannten …   Deutsch Wikipedia

  • Teledienst — ist ein Rechtsbegriff aus dem früheren Teledienstegesetz. Seit 1. März 2007 wird stattdessen der umfassendere Rechtsbegriff Telemedien im Telemediengesetz verwendet. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Regelung 2 Abgrenzungsfragen 3 Literatur …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”